Was sagt der deutsche Gesetzgeber dazu?
Der deutsche Gesetzgeber hat den Betrieb offener Kamine genau geregelt. So steht in Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 4, dass offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Dabei werden die zu verwendenden Brennstoffe genau reguliert. Es darf sich hierbei nur um Presslinge (Holzbriketts) oder naturbelassenes Holz in Stücke sein. Sobald der offene Kamin über einen geschlossenen Feuerraum verfügt und deren Wärmeabgabe über Konvektion erfolgt, gelten wieder andere gesetzliche Bestimmungen. (mehr …)