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Der offene Kamin

Was sagt der deutsche Gesetzgeber dazu?

Der deutsche Gesetzgeber hat den Betrieb offener Kamine genau geregelt. So steht in Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 4, dass offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Dabei werden die zu verwendenden Brennstoffe genau reguliert. Es darf sich hierbei nur um Presslinge (Holzbriketts) oder naturbelassenes Holz in Stücke sein. Sobald der offene Kamin  über einen geschlossenen Feuerraum verfügt und deren Wärmeabgabe über Konvektion erfolgt, gelten wieder andere gesetzliche Bestimmungen.

Was ist naturbelassenes Holz?

Der deutsche Gesetzgeber versteht unter naturbelassenem Holz, Holz an dem noch Rinde haftet zum Beispiel in Form von Zapfen, Reisig, Scheitholz oder Hackschnitzel. Dabei kann es sich um Hackschnitzel handeln oder Scheitholz.

Der offene Kamin – die Technik

Aufgrund der unvollkommenen Verbrennung und der damit unzureichenden Nutzung der Primärenergie, kommt es zu Emissionen, die es aufgrund der modernen Technik bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht kommt. Dieselben Probleme gibt es bei Kamin- und Kaminöfen, die über geschlossenen oder offenen Brennraum verfügen. Hierbei ist eine Überwachung der tatsächlichen Betriebsart nicht möglich. Ist das Wohngebiet noch dicht bebaut, wird es ganz schnell problematisch, denn die Rauch- und Geruchsbelastung durch die offenen Kamine ist nicht von der Hand zu weißen.

Eben aus den genannten Gründen ist es nicht erlaubt, dass ein offener Kamin ständig betrieben. Was der deutsche Rechtsstaat unter „gelegentlich“ versteht, wird in den Gesetzestexten nicht definiert. Aus diesem Grund, wurde der Begriff schon öfters von verschiedenen Gerichten Bestimmt. So sagt zum Beispiel das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss von 1991, dass der offene Kamin maximal an acht Tagen monatlich für maximal 5 Stunden betrieben werden darf. Des Weiteren steht in dem Urteil, dass bei dem allgemeinen Sprachgebrauch mit „gelegentlich“ so etwas meint, wie manchmal, ab und zu oder bei richtigen Umständen. Darüber hinaus sollten keine anderen Brennstoffe, wie Holzbriketts oder naturbelassenes stückiges Holz verwendet werden, da diese Brennstoffe im Gegenteil zu Steinkohle- oder Braunbriketts keine erwähnenswerte Anteile an Schwefel enthalten. Bei offenen Kaminen mit geschlossenen Brennräumen sieht das wiederum anders aus, solange diese im Konvektionsbetrieb funktionieren. In diesen Kaminen dürfen auch Braun- und Steinkohlenbriketts verwendet werden.

Der offene Kamin kann sich definitiv als Klassiker unter den offenen Kaminen bezeichnen. Über mehrere Jahrhunderte war der offene Kamin die einzige Gelegenheit, um Wohnräume zu beheizen, Essen zu kochen oder einfach nur die Faszination des Feuers zu genießen. Dabei gibt es unterschiedliche Bauformen abhängig von den regionalen und kulturellen Gegebenheiten. Auch die für den Bau verwendeten Materialien sind dabei vielfältig und gehen von noblem Marmor, Putz bis hin zu einfachen Lehm. Je nach dem hat der offene Kamin als Feuerstelle 2 Feuerböcke oder ein Feuerrost. Für das Anfeuern des Kamins werden entweder die Holzscheite auf die Feuerböcke gelegt und angezündet. Erst wenn die Holzscheite abgebrannt wurden , ist es möglich, die Feuerböcke herauszunehmen, wodurch die Reinigung des offenen Kamins zum Kinderspiel wird.

Der offene Kamin – das Effektfeuer

Der offene Kamin ist in der heutigen Zeit ein Effektfeuer, erst in zweiter Linie zählt die Heizwirkung des Kamins. Die Wärmeabgabe des Kamins erfolgt als Strahlungswärme und erfolgt rein nur über die Feuerraumöffnung.

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