Was sagt der deutsche Gesetzgeber dazu?
Der deutsche Gesetzgeber hat den Betrieb offener Kamine genau geregelt. So steht in Paragraph 3 Abs. 1 Nr. 4, dass offene Kamine nur gelegentlich genutzt werden dĂŒrfen. Dabei werden die zu verwendenden Brennstoffe genau reguliert. Es darf sich hierbei nur um Presslinge (Holzbriketts) oder naturbelassenes Holz in StĂŒcke sein. Sobald der offene KaminÂ ĂŒber einen geschlossenen Feuerraum verfĂŒgt und deren WĂ€rmeabgabe ĂŒber Konvektion erfolgt, gelten wieder andere gesetzliche Bestimmungen. (mehr …)

